Bei der Umsetzung des europäischen Luftrechts, besonders der EU-Drohnenverordnung (= DVO (EU) 2019/947) hatte das BMVI einen Referentenentwurf zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsbestimmungen vorgelegt. DMVF und DAeC waren in einem extrem kurz gesetzten Zeitraum bis 05.01.2021 zur Kommentierung aufgefordert. DAeC und DMFV haben dazu Stellung genommen. Das BMVI teilte ihnen mit, welche Punkte aus den Kommentierungen in den Referentenentwurf eingeflossen sind. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist insbesondere, dass den Verbänden die Möglichkeit eröffnet wird, jeweils eine Betriebserlaubnis gem. Art. 16 Abs. 2 lit. b) DVO (EU) 2019/947 (= Option B) erlangen zu können. Zur Nutzung dieser Möglichkeit werden die Verbände standardisierte Verfahren für den Betrieb von Flugmodellen in ihren Verbänden erstellen, was der DAeC mit den vom ihm entwickelten »Standardisierten Regeln für Flugmodelle« (StRfF) bereits vorgenommen hat. Des Weiteren teilte das BMVI heute mit, dass nunmehr der Argumentation des DAeC gefolgt wird, bei der Erteilung von lokalen Erlaubnissen von Modellfluggeländen nicht mehr wie bisher auf eine Gewichtsgrenze von 5 kg MTOM (maximum take off mass) abzustellen, sondern diese Gewichtsgrenze auf 12 kg anzuheben. Der Entwurf wurde dementsprechend angepasst. Damit sind neben anderen Vorschlägen zentrale Punkte der Kommentierung des DAeC übernommen worden. Nach Abschluss der derzeit noch laufenden Resort-Abstimmungen wird dieser fortentwickelte Referentenentwurf nächste Woche in das parlamentarische Verfahren zur Beratung und Verabschiedung übergeben.