Mit der Drohnenverordnung von 2016 kamen auch Einschränkungen für den Modellflug, die im Umwelt- und Naturschutz begründet sind. Diese haben sich einschneidend entwickelt, denn der Modellflug ist in den Fokus der Naturschutzbehörden und -verbände gerückt. Inzwischen führt das in Einzelfällen zu Flugverboten, wo keine Naturschutzinteressen berührt werden – Tendenz stark steigend!
Dem DAeC ist es gelungen, im UAV-Beirat des BMVI diese Problematik zu thematisieren. Diese Flugverbote können auch den professionellen UAV-Betrieb unangenehm einschränken. Somit bestehen hier mit der Drohnen-Industrie gleichgelagerte Interessen, was es zu nutzen gilt. Der Modellflieger und Jurist Christian Walther, Vorsitzender des Fachausschusses Recht in der Bundeskommission Modellflug, ist im UAV-Beirat aktiv. Neben zentralen juristischen Fragestellungen ist es veranlassen, anhand von praktischen Beispielen das akutelle und tatsächliche Zusammenspiel von Modellflug mit Natur und Umwelt zu veranschaulichen.
Wer Beispiele in seinem Umfeld erlebt hat, kann diese auf der DMFV-Homepage www.modellflugimdaec.de in einem entsprechenden Online-Formular einbringen. Um so breiter die Tatsachengrundlage, desto besser.