In enger Abstimmung mit der Bundeskommission Modellflug hat der MFSD Mitte Dezember 2021 den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis des Betriebs vom Flugmodellen im Verbandsrahmen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eingereicht. Uwe Schönlebe, Vorsitzender der Bundeskommission Modellflug, freut sich: »Der MFSD als bundesweit tätiger Modellflugsportverband des DAeC ist für die Antragseinreichung prädestiniert. Der Antrag ist so ausgestaltet, dass ebenso die Modellflugsportler aller regionaler Landesluftsportverbände von ihm profitieren können.« In einem KickOff-Meeting des LBA und BMVI (jetzt BMDV) am 3. Dezember 2021 wurden den Verbänden zuletzt behördenseitig die Zuständigkeit des LBA für die Erlaubniserteilung verbindlich mitgeteilt und die Sachbearbeiter vorgestellt. Ferner konnten Fragen zur konkreten Antragseinreichung gestellt werden. Es wurde nochmals konkretisiert, dass es Aufgabe der erlaubnisansuchenden Verbände sei, den in ihren Verbänden praktizierten Modellflug mittels sog. »verbandsinterner Verfahren« zu beschreiben, die zur bekannten positiven Sicherheitsbilanz geführt haben. Diese Aufgabe haben die Bundeskommission Modellflug und der MFSD in den letzten 3,5 Jahren bereits wahrgenommen und die »Standardisierten Regeln für Flugmodelle« (StRfF) entwickelt, die Hauptbestandteil des eingereichten Antrages sind. Die Aufgaben, die sich aus der Betriebserlaubnis ergeben, können im MFSD zentral und fachbezogen erledigt werden. Zu diesem Zweck wird das Referat Recht im MFSD durch eine weitere hauptamtliche Stelle ausgebaut. …